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Peter Hollstein ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er zudem Fachanwalt für Strafrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Strafrecht und das Verkehrsrecht. Bei Bedarf berät er seine Mandanten auch auf Englisch.

Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Mandanten. Gewerbliche Mandanten betreut Rechtsanwalt Hollstein vor allem im Rahmen von Wirtschaftsstraftaten. Das Strafrecht ist ein Haupttätigkeitsgebiet des Juristen. Seit 2005 ist Peter Hollstein Fachanwalt für Strafrecht. "Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Weitere Themen zu denen Rechtsanwalt Hollstein Sie im Strafrecht berät sind das Jugendstrafrecht, Strafbefehl und Ordnungswidrigkeiten.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Hollstein ist das Verkehrsrecht. Hierzu zählen insbesondere das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht. Im Verkehrsrecht berät er Sie zu allen Fragen bezüglich Unfallregulierung, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und sonstigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Besonders bei strafbaren Handlungen im Straßenverkehr ist eine umfassende rechtliche Beratung wichtig. Rechtsanwalt Peter Hollstein bietet Ihnen hier als Fachanwalt für Strafrecht eine umfangreiche Beratung und Vertretung. Insbesondere steht er Ihnen bei Fragen zu Führerscheinentzug, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Entziehung der Fahrerlaubnis, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Verfügung.

Beratungstermine können währen der Kanzleisprechzeiten montags bis freitags zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr vereinbart werden. Für Notfälle steht Ihnen auch eine 24-Stunden-Beratung per Telefon zur Verfügung.